- Was beim Wandern zu beachten ist -
Unsere Wanderungen und Veranstaltungen werden im Wanderprogramm und im Internet, sowie immer wieder auch in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Die Wanderungen werden wie angekündigt durchgeführt, können jedoch im Einzelfall geändert werden oder bei extremer Witterung ausfallen. Die Teilnahme an den Wanderungen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Mitglieder des Eifelvereins Bonn sind bei satzungsgemäßen Veranstaltungen über den Hauptverein unfall- und haftpflichtversichert.
Gäste sind zu den Wanderungen stets willkommen.
Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos.
Die Wanderführerinnen und Wanderführer bereiten die Wanderungen vor und tragen die Verantwortung bei der Durchführung. Aus besonderen Gründen kann die Teilnehmerzahl begrenzt werden. Aus dem Wanderprogramm geht hervor, ob die Wanderführerin bzw. der Wanderführer für die betreffende Wanderung eine Anmeldung wünscht oder nicht. Etwaige Anmeldewünsche sind zu beachten, da gegebenenfalls Fahrkarten zu besorgen oder Einkehrmöglichkeiten abzusprechen sind. Wer sich zu einer Wanderung anmeldet, hat bei Nichterscheinen etwa entstandene Fahrkosten zu tragen.
Die Anfahrten zu den Wanderungen können entweder öffentliche Verkehrsmittel oder auch Autos erfordern. Im letzteren Fall werden möglichst Fahrgemeinschaften gebildet, die die Wanderführerinnen und Wanderführer bei der Anmeldung vermitteln. Die Mitfahrer entrichten dabei an den Fahrer einen Kostenbeitrag von z.Zt. 0,08 € pro gefahrenem Kilometer.
Über das Mitführen von Hunden entscheiden die Wanderführerinnen und Wanderführer (bitte bei Anmeldung nachfragen). Verantwortungsvolles Verhalten wird erwartet. Der Hund ist anzuleinen und die Hundeführerin bzw. der Hundeführer hält sich entweder an der Spitze oder am Schluss der Wandergruppe auf. So soll eine Belästigung der Teilnehmenden ausgeschlossen oder zumindest gemindert werden.
Bei kritischen Wegeverhältnissen und beim Queren von Straßen haben die Wandernden die Anweisungen der Wanderführerinnen und Wanderführer besonders sorgfältig zu beachten. Will jemand aus bestimmten Gründen die Gruppe zeitweise oder vorzeitig verlassen, so ist das in jedem Fall der Wanderführerin bzw. dem Wanderführer mitzuteilen.
Besondere Beachtung verdient bei unseren Wanderungen der Schutz von Natur und Landschaft, sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Dazu gehört auch das Einhalten der entsprechenden Rechtsvorschriften. An Rastplätzen und unterwegs sind keine Abfälle zurückzulassen.
Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung und feste Wanderschuhe werden empfohlen. Ungeeignete Schuhe erhöhen das Unfallrisiko und mindern das Wandervergnügen. Besonders wichtig, vor allem an heißen Tagen, ist ein ausreichender Getränkevorrat. In der Regel verpflegen wir uns unterwegs aus dem Rucksack. Eine vorgesehene Einkehr zu Mittag oder am Schluss der Wanderung wird im Wanderplan bekannt gegeben. Eine solche Einkehr dient dem Gemeinschaftsgefühl und trägt zur Pflege der Geselligkeit bei.
Für Radwanderungen muss das Fahrrad verkehrssicher sein und der StVZO entsprechen. Ein Helm wird sehr empfohlen. Selbstverständlich ist bei Radwanderungen die StVO zu beachten. Für etwaige Pannen sind Werkzeug und Reserveschlauch mitzuführen.
Die beim gemeinsamen Wandern oder Radeln entstehende Kameradschaft verpflichtet zur gegenseitigen Rücksichtnahme und falls notwendig auch zur Hilfe.