- Was beim Wandern zu beachten ist -

 

Unsere Wanderungen und Veranstaltungen werden im Wanderprogramm und im Internet, sowie immer wieder auch in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Die Wanderungen werden wie angekündigt durchgeführt, können jedoch im Einzelfall geändert werden oder bei extremer Witterung ausfallen. Alle Teilnehmende nehmen an den Wanderungen und Veranstaltungen auf eigene Gefahr teil. Die Mitglieder des EIFELVEREIN BONN sind bei satzungsgemäßen Veranstaltungen über den Hauptverein unfall- und haftpflichtversichert.

 

Gäste sind zu den Wanderungen stets  willkommen.

Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos.

 

Die Wanderführerinnen und Wanderführer bereiten die Wanderungen vor und tragen die Verantwortung bei der Durchführung. Aus besonderen Gründen kann die Teilnehmerzahl begrenzt werden. Regelmäßig ist zu den Wanderungen eine Anmeldung bei der Wanderführerin bzw. dem Wanderführer erforderlich. Die hierfür angegebenen Termine sind zu beachten, da Fahrkarten zu besorgen oder Einkehrmöglichkeiten abzusprechen sind. Wer sich zu  einer Wanderung anmeldet, hat bei Nichterscheinen etwa entstandene Fahrkosten zu tragen.

 

Die Anfahrten zu den Wanderungen können entweder öffentliche Verkehrsmittel oder auch Pkw´s erfordern. Im letzteren Fall werden möglichst Fahrgemeinschaften  gebildet, die die Wanderführer/-innen bei der Anmeldung vermitteln. Die Mitfahrer entrichten dabei an den Fahrer einen Kostenbeitrag von z.Zt.  0,08 € pro gefahrenen Kilometer.

 

Über das Mitführen von Hunden entscheiden die Wanderführer/-innen (bitte bei Anmeldung nachfragen). Von dem Hundeführer wird erwartet, dass er sich verantwortungsvoll verhält. Der Hund ist anzuleinen und die Hundeführerin bzw. der Hundeführer hält sich entweder an der Spitze oder am Schluss der Wandergruppe auf. So soll eine Belästigung der Teilnehmenden ausgeschlossen oder zumindest gemindert werden.

 

Bei kritischen Wegeverhältnissen und beim Queren von Straßen haben die Wandernden die Anweisungen der Wanderführer/-innen besonders sorgfältig zu beachten. Will jemand aus bestimmten Gründen die Gruppe zeitweise oder vorzeitig verlassen, so ist das in jedem Fall dem/der Wanderführer/-in mitzuteilen.

 

Besondere Beachtung verdient bei unseren Wanderungen der Schutz von Natur und Landschaft, sowie der Tier- und Pflanzenwelt. Dazu gehört auch das Einhalten der entsprechenden Rechtsvorschriften. An Rastplätzen und unterwegs sind keine Abfälle zurückzulassen.

 

Eine den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung und feste Wanderschuhe werden empfohlen. Ungeeignete Schuhe erhöhen das Unfallrisiko und mindern das Wandervergnügen. Wichtig ist besonders ein ausreichender Getränkevorrat. In der Regel verpflegen wir uns unterwegs aus dem Rucksack. Eine vorgesehene Einkehr zu Mittag oder am Schluss der Wanderung wird im Wanderplan bekannt gegeben. Eine solche Einkehr dient dem Gemeinschaftsgefühl und trägt zur Pflege der Geselligkeit bei.

 

Für Radwanderungen muss das Fahrrad verkehrssicher sein und der StVZO entsprechen. Selbstverständlich ist bei Radwanderungen die StVO zu beachten. Für etwaige Pannen sind Werkzeug und Reserveschlauch mitzuführen.

 

Die beim gemeinsamen Wandern oder Radeln entstehende Kameradschaft verpflichtet zur gegenseitigen Rücksichtnahme und falls notwendig auch zur Hilfe.